top of page
xff.jpg

FIRMENGESETZ

Das Gesellschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet im Bereich des Handelsrechts, das Normen zu Fragen wie Gründung, Verschmelzung, Teilung, Übertragung, Umformung, Liquidation von Handelsgesellschaften umfasst und die Rechtsbeziehungen zu Handelsgesellschaften untersucht.

 

Das Gesellschaftsrecht, das mit dem Inkrafttreten des türkischen Handelsgesetzbuchs im Jahr 1926 zu einem Teilgebiet des Handelsrechts in der Türkei wurde, erhielt seine endgültige Form im Jahr 2011 durch die Verabschiedung des neuen türkischen Handelsgesetzbuchs Nr. 6102. Bestimmungen zum Gesellschaftsrecht, Artikel 124-644 des türkischen Handelsgesetzbuches Nr. 6102. sind in den Artikeln enthalten. Die Bestimmungen für gewöhnliche Unternehmen sind 620-644 des türkischen Obligationengesetzes Nr. 6098. zwischen den Artikeln angeordnet.

 

Unsere Kanzlei, die professionelle Anwalts- und Beratungsdienste auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts anbietet, bietet unseren geschätzten Mandanten mit ihren auf diesem Gebiet spezialisierten Mitarbeitern alle notwendige rechtliche Unterstützung.

whatsapp.png
bottom of page