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FAMILIENGESETZ
Der Familienbegriff ist ein Rechtsgebiet des Zivilrechts. Dieser als Familienrecht bezeichnete Rechtszweig umfasst Bereiche wie Verlobung, Scheidung, Güterstand, Familienwohnsitz, Abstammung, Adoption, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Vormundschaft, Treuhandschaft, Rechtsberatung und Unterhaltszahlungen.
Unsere Kanzlei, die professionelle Anwalts- und Beratungsdienste im Bereich des Familienrechts anbietet, bietet unseren Mandanten mit ihren spezialisierten Mitarbeitern auf diesem Gebiet die notwendige rechtliche Unterstützung und bietet einen auf Vertraulichkeit basierenden Service mit Sensibilität, damit Sie, unsere geschätzten Mandanten, werden von diesem Vorgang so wenig wie möglich beeinflusst.
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