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ERBERECHT
Das Erbrecht ist ein Gesetz, das die Todesfallverfügungen untersucht, die Menschen nach ihrem Tod über ihr Vermögen treffen wollen, und im Todesfall, wie das geerbte Vermögen (tereke) zwischen den gesetzlichen Erben und anderen Erben aufgeteilt wird, nach der Abwesenheitsentscheidung oder bei Vorliegen der Todesvermutung, wie und in welcher Reihenfolge ihre Schulden beglichen werden, ist ein Zweig des Privatrechts.
Unsere Kanzlei, die professionelle Anwalts- und Beratungsdienste auf dem Gebiet des Erbrechts anbietet, bietet unseren geschätzten Mandanten mit ihren auf diesem Gebiet spezialisierten Mitarbeitern alle notwendige rechtliche Unterstützung.
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