VERTRAGSRECHT
Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus gegenseitigen und für beide Seiten angemessenen Willenserklärungen der Parteien zur Herbeiführung eines bestimmten Rechtsergebnisses besteht. Die Vertragsparteien werden Gläubiger und Schuldner genannt. Ein Vertrag hat in der Regel mindestens einen Gläubiger und mindestens einen Schuldner. An einem Vertrag können jedoch mehrere Personen als Gläubiger oder Schuldner beteiligt sein.
Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten „Vertragsfreiheit“ sind die Parteien; Sie ist nicht auf die Vertragsarten in den Bestimmungen des Sondergesetzes beschränkt, und sie sind frei, ihren Willen auf jedem Gebiet zu äußern, solange dies nicht gegen die allgemeinen Rechtsnormen verstößt. Diese Situation führte dazu, dass andere als die in den Gesetzen enthaltenen Vertragsarten und das Vertragsrecht als neuer Rechtszweig entstanden.
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