SCHIEDSVERFAHREN
Schlichtung; bedeutet, dass die zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten nicht von den offiziellen Justizbehörden der Staaten, sondern von den von den Parteien bestimmten Schiedsrichtern nach dem von den Parteien gemeinsam festgelegten Verfahren, Ort und Recht beigelegt werden. Sofern die Parteien dies vereinbaren, kann das Schiedsverfahren von natürlichen und juristischen Personen sowie von einer Privatperson oder dem Staat in Staatsangelegenheiten angewandt werden. Wesentlich bei einem Schiedsverfahren ist der Wille der Parteien; Offizielle Justizbehörden können nicht in die Entscheidungen eingreifen, die als Ergebnis des Schiedsverfahrens getroffen werden, solange sie nicht im Widerspruch zu einigen Grundprinzipien und Grundsätzen der Gesetzgebung des Ortes stehen, an dem das Schiedsverfahren abgehalten wird. Somit können die Parteien einen schnelleren und bequemeren Prozess akzeptieren. Schiedsverfahren werden insbesondere im Bereich des internationalen Handels immer mehr bevorzugt und in Verträge aufgenommen.
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