HANDELSRECHT
Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Rechts, das alle handelsrechtlichen Vorschriften umfasst. Es regelt die Handelsbeziehungen, den Austausch und die Rechte der Parteien zwischen Unternehmen, Händlern und Einzelpersonen. Die Bestimmungen werden im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch unseres Landes (Gesetz Nr. 6102 im Jahr 2011) gesammelt. Daneben zählen das Kapitalmarktrecht, das Bankkarten- und das Kreditkartengesetz zu den wirtschaftsrechtlichen Gesetzen.
Die allgemeinen Begriffe des Handelsrechts sind in den Titeln Kaufmann, Handelsunternehmen, Handelsregister, Handelsname, unlauterer Wettbewerb, Handelsbücher, Kontokorrent, Handelsvermittlung, Agentur, Handelsgesellschaft definiert.
Handelsgesellschaften sind Kollektiv-, Kommandit-, Aktien-, Kommandit- und Genossenschaftsgesellschaften. Das Urkundenrecht ist unter dem Titel Wertschriften zusammengefasst. Vereinbarungsformen sind registriert und Inhaber. Seerecht, Versicherungsrecht (ohne Sozialversicherung) sind weitere wirtschaftsrechtliche Fächer.
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